wenn Sie Inhaber einer bejagbaren Fläche sind, gehören Sie nach dem Gesetz einer Jagdgenossenschaft mit einem Gemeinschaftsbezirk an. Eigentümer einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 75 ha sind Besitzer eines Eigenjagdbezirkes. Regelungen, die Jagdbezirke von ausreichender Größe ermöglichen, denn nur diese gewährleisten eine sinnvolle Ausübung von Jagd und Hege wie auch die Wahrung von Landschaftspflege und Naturschutz sowie die Vermeidung von Wildschäden. Diese „Zwangsmitgliedschaft“ steht im Einklang mit den Grundrechten auf das Eigentum als auch der Gewissensfreiheit. Von etwa 1.700 thüringischen Jagdgenossenschaften gehört bereits über die Hälfte unserem Verband an. Unsere Mitglieder schätzen die Interessenvertretung durch den TVJE und dessen vielfältige Leistungen. Wir sind stetig daran, diese weiter auszubauen und freuen uns darauf, weitere Mitglieder begrüßen zu können.